Bitte beachten Sie, dass vor dem Ausstellen des Rezepts eine Prüfung erfolgen muss. Daher ist eine Bearbeitungszeit von mindestens einem vollen Werktag nötig. Seit Januar 2024 werden Rezepte bei gesetzlichen Krankenkassen in Form von eRezepten veranlasst, mittlerweile sind zum Teil auch Privatrezepte eRezeptfähig (bisher NICHT für Privatpatienten). Um diese elektronisch versenden zu können, muss Ihre Versichertenkarte in jedem Quartal eingelesen worden sein. (Quartalsbeginn: 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres). Privatrezepte für Privatpatienten, Hilfsmittelrezepte und Heilmittelverordnungen sind noch nicht eRezept-fähig.