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Unser Service

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

eine gute Patientenversorgung ist unserem Team ein wichtiges Anliegen.
Hierzu gehören nicht nur eine gute Ausbildung des Arztes und eine gute Steuerung von Praxisabläufen durch das Team, auch Sie als Patientin oder Patient können hierzu beitragen.

In einem Notfall werden Sie umgehend versorgt. Da Notfälle nicht planbar sind, sind Wartezeiten für die anderen Patienten dann leider nicht zu vermeiden. Selbstverständlich ist das Praxisteam bemüht, durch Umbestellungen etc. diese Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten.

Zur Vermeidung langer Wartezeiten bitten wir Sie, telefonisch während der Praxiszeiten einen für Sie günstigen Termin zu vereinbaren. Sollten Sie diesen nicht einhalten können, sagen Sie bitte spätestens am Vortag ab. Bei verspäteter oder versäumter Absage eines Termines müssen wir Ihnen diesen mit bis zu 50,00 € in Rechnung stellen.
Bei einer akuten Erkrankung erhalten Sie in der Regel am gleichen Tag einen Termin. Bei erheblichen Patientenaufkommen bestellen wir Sie nach Möglichkeit telefonisch ein, nachdem Sie sich angemeldet haben, um Wartezeiten in den Praxisräumen zu verkürzen.
Wir bieten Onlinetermine für die Infektsprechstunde an, aber bitte beachten Sie, dass es sich bei Akutterminen nur um einen Kurztermin handelt. Das ermöglicht uns zumeist alle Akutfälle an den Vormittagen zu behandeln.
Wir bitten um Verständnis, dass in der Akutsprechstunde keine umfangreichen Beratungen zu chronischen Erkrankungen erfolgen können, hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Terminsprechstunde.
Für einen Termin in der Terminsprechstunde werden Sie von den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern kurz nach den Gründen für den Arztkontakt gefragt. Hier geht es uns nur darum, den Zeitaufwand einschätzen zu können und nicht darum am Telefon Details eines vertraulichen Beratungsgrunds zu ermitteln.

Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte direkt an den
Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bruchköbel, Innerer Ring 4, unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer: 116 117
In 
lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle des DRK in Gelnhausen und wählen dafür die 112.

Versichertenkarte:

Bringen Sie bitte immer Ihre Versichertenkarte mit. Ohne diese Karte dürfen und können wir keine Kassenleistungen erbringen, so dürfen dann z.B. weder Kassenrezepte noch Überweisungen ausgestellt werden.


Wenn medizinische Gründe gegeben sind, führen wir grundsätzlich auch Hausbesuche durch.
Diese werden je nach Dringlichkeit sofort oder noch am gleichen Tag ausgeführt.
Bedenken Sie jedoch, dass Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten für Patienten im MVZ meist umfangreicher möglich sind als im häuslichen Bereich.

Bringen Sie bitte immer Ihre Versichertenkarte mit. Ohne diese Karte dürfen und können wir keine Kassenleistungen erbringen, so dürfen dann z.B. weder Kassenrezepte noch Überweisungen ausgestellt werden.

Rezepte bestellen Sie bitte mindestens einen, besser zwei bis drei Werktage vor dem geplanten Abholtag. Elektronische Rezepte (eRezept nur für Medikamente) können wir NUR mit einer im Quartal (jeweils ab 01.01., 01.04., 01.07. 01.10. des Jahres) eingelesenen Versichertenkarte versenden. Aufgrund des mittlerweile sehr hohen Patientenaufkommens ist es uns oft nicht möglich Rezepte am gleichen Tag zu erstellen. Bitte verwenden Sie für Ihre Bestellung idealer Weise unseren Vordruck, die elektronische Möglichkeit zur Rezeptbestellung auf unserer Homepage, bzw. das digitale Telefonsystem Aaron.
Eine Versendung können wir nur in einem vorher uns zur Verfügung gestellten, ausreichend frankierten Rückumschlag vornehmen, Betäubungsmittelrezepte dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen gar nicht auf dem Postweg versendet werden. 

Bitte beachten Sie, dass Wunschleistungen von Kassenpatienten nur auf einem Privatrezept verordnet werden dürfen.

Wir bemühen uns, bei jeder Patientin und jedem Patienten individuell geeignete Präparate hinsichtlich Wirksamkeit, Verträglichkeit und möglichen Neben-, Wechselwirkungen zu verordnen.
Gleiche Präparate sind oft mit unterschiedlichen Bezeichnungen und großen Preisunterschieden auf dem Markt und Ärzte sind verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen, Ärzte haften für ihre Verordnungen mit ihrem Privatvermögen.
So werden gleichwertige Präparate häufig von einem preiswerteren Anbieter in der Apotheke abgegeben, wir achten dabei aber gemeinsam mit den Apotheken auf eine nachgewiesene Qualität.

Ein wichtiger Bestandteil der hausärztlichen Versorgung ist die Koordination der ärztlichen Betreuung, die nur durch die Zusammenschau aller erhobenen Befunde und Therapien möglich und sinnvoll ist.

Deshalb fragen Sie bitte nach einem Überweisungsschein, wenn Sie sich von einem Kollegen eines anderen Fachgebietes untersuchen lassen möchten. Nur dann können wir einen Befundbericht mit Ihren Untersuchungsergebnissen und der ggf. neu zu verordnenden Therapie erwarten.
Durch eine gute Zusammenarbeit mit den Fachärzten können wir Sie als koordinierende Hausärzte umfassend informieren und beraten und im Fall eines stationären Aufenthaltes, einer Kur oder Versicherungsanfragen ist es von großem Vorteil für Sie, wenn alle Ihre Befunde bei uns vorliegen und Ihnen mitgegeben werden können.
Auch Privatpatienten bitten wir, ihre auswärtigen Befunde mitzubringen.

Die Originalbefunde werden in unserer Praxis eingescannt und somit elektronisch für Sie nach den aktuellen Datenschutzrichtlinien verwahrt. Nach einer Befundbesprechung erhalten Sie den Originalbefund für Ihre Unterlagen mit nach Hause. Bitte legen Sie sich eine eigene Krankenakte an, da wir für ihre Unterlagen nur eine Aufbewahrfrist von 10 Jahren haben. Verwahren Sie in Ihrer Krankenakte wichtige Originalbefunde und legen Sie diese bei Kontakten mit anderen ärztlichen Kollegen zur Einsicht vor.
Im Falle von Verlusten erstellen wir Befundkopien nur gegen eine Kostenerstattung.

Nur ein kleiner Teil neuer Medikamente ist wirklich neu! Lassen Sie sich nicht verunsichern durch Bekannte, Werbung oder Beipackzettel.
Fragen Sie uns als Team um Rat, bevor Sie Geld für unwirksame oder für Sie womöglich schädliche Präparate ausgeben.
Auch bei scheinbar harmlosen Medikamenten können gefährliche Wechselwirkungen mit Ihrer bestehenden Medikation auftreten. Sowohl wir als auch die Apotheken können eine Prüfung Ihrer Medikation auf Wechselwirkungen vornehmen, legen Sie immer den aktuellen Medikationsplan vor.

Die Resultate von Laboruntersuchungen der meisten Labortests liegen meistens bereits am nächsten Arbeitstag vor und können telefonisch beim Praxisteam erfragt werden.
Krankhafte Werte mit sofortigem Handlungsbedarf teilt uns das Labor noch am gleichen Tag durch ein Fax oder auf unserem Mobiltelefon mit und in diesen Fällen kontaktieren wir Sie.
Falls ein Befund einer ärztlichen Erklärung bedarf, rufen Sie bitte während der täglichen Sprechzeiten an und lassen Sie sich auf die Rückrufliste setzen, wir rufen Sie dann in der Regel noch am selben Abend zurück. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nicht jeder Anruf in der Sprechstunde direkt zu den Ärztinnen und Ärzten durchgestellt werden kann.

Unsere Leistungen

Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1-J2

Jugendschutzuntersuchung (Untersuchung von Jugendlichen unter 18 Jahren bei Eintritt ins Berufsleben, Berechtigungsschein ist auf dem Bürgerbüro zu erhalten)

Gesundheits-„Check-up“ (bei Kassenpatienten ab dem 18. Lebensjahr einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre, bei Patienten in der HzV ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre oder als IGeL-Check und bei Privatpatienten jährlich – wir beraten Sie gerne)

Hautkrebsscreening (hierzu kommen Sie bitte ohne Make-up, Haarspray und Nagellack)

Krebsfrüherkennung (Vorsorgeuntersuchung bei Männern ab dem 45. Lebensjahr)

  • Labordiagnostik (bitte Termin vereinbaren)

  • Allergietestung (auf 6 verschiedene Antigene pro Quartal in der GKV (gesetzl. Krankenversicherung) begrenzt)

  • Ruhe- und Belastungs-EKG (bitte bequeme Kleidung und festes Schuhwerk)

  • Langzeit-Blutdruckmessung

  • Gefäßuntersuchungen durch Hand-Dopplersonographie

  • Ultraschalluntersuchungen von Bauchorganen und Schilddrüse

  • Lungenfunktionsprüfung

  • Tonschwellenaudiometrie (Hörtest)

Unser Labor ist im Steinweg 13 – ehemals Praxis Krampe. Laboruntersuchungen werden auf ärztliche Veranlassung täglich zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr durchgeführt.

Wir bitten darum, dass Sie sich für Laboruntersuchungen immer einen Termin vereinbaren und am Anmeldetresen anmelden. Falls nicht anders besprochen, sollten Sie am Vorabend ab 20:00 Uhr nichts mehr essen und nur noch stilles Wasser oder ungesüßten Tee trinken, da einige Ergebnisse sonst verfälscht werden können.
Die zu bestimmenden medizinisch sinnvollen und notwendigen Laborparameter werden zuvor in einem Arzt-Patienten-Gespräch festgelegt.
Medizinisch nicht unbedingt notwendige Untersuchungen werden auf Ihren Wunsch gegen Privatrechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) durchgeführt.

  • Kur / REHA

  • Schwerbehinderungen

  • Rente

  • Kindergarten

  • Schule

  • Sporttauglichkeitsprüfung

  • Erwerb und Erhalt des Führerscheins Klasse C

  • Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)

  • Impfungen

  • Reiseimpfberatung und Reiseimpfungen mit Ausnahme von Gelbfieberimpfungen (keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen)

  • Wundversorgungen bei kleineren Verletzungen

  • Kleine Operationen an der Hautoberfläche

  • Behandlung chronischer Wunden ist nach Ausbildung zur Wundexpertin ICW Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden e.V. und Zertifizierung durch den TÜV Rheinland ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Praxis.

  • Schmerzarme Abtragung von kleinen Hautveränderungen, wie Stielwarzen, Viruswarzen, Fibrome (keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen)

  • Gespräche im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung.

  • Schmerztherapie

  • Häusliche Betreuung Sterbender
    (Palliativversorgung auch gemeinsam mit dem 
    Palliativteam Hanau)

  • Beratung zu medizinischen Sachfragen in Patientenverfügungen
    (keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen).

Ausbildung und Lehre

Unsere Praxis ist ein Ausbildungsbetrieb und wir bitten Sie, liebe Patientinnen und Patienten um Verständnis, falls es einmal länger dauern sollte. Ausbildung ist sehr wichtig, denn auch Sie möchten sicher zukünftig gut ausgebildetes Fachpersonal in einer Praxis antreffen. Wenn Sie nicht möchten, dass sich eine auszubildende Person mit im Sprechzimmer befindet, sprechen Sie uns an.

Wir bilden folgende Berufe aus:

Zuständigkeit

Für uns zuständig sind die kassenärztlichen Vereinigung Hessen (www.kvhessen.de), sowie der zuständigen Ärztekammer (www.laekh.de).

Weitere Informationen gestellt von der Landesärztekammer Hessen:

Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen

Hessisches Heilberufsgesetz